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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 )
Leistungen der Tools and Systems erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt die zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten
bis zum Widerruf auch für alle künftigen Auf¬träge, selbst wenn sie ihnen nicht
nochmals ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen
einzelner Auftraggeber können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
1.2 )
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirk¬sam,
wenn die Tools and Systems diese schriftlich bestätigen, und gelten nur für den
Auftrag, für den sie bestätigt wurden.
1.3 )
Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter der Tools and
Systems oder der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, insbesondere Sachverständigen,
sind nur dann bindend, wenn sie von der Tools and Systems ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Durchführung von Aufträgen
2.1 )
Die von der Tools and Systems angenommenen Aufträge werden durchgeführt nach
den anerkannten Re¬geln der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen
schriftlich vereinbart sind - in der bei der Tools and Systems üblichen Handhabung.
2.2 )
Tools and Systems ist berechtigt, die beauftragten Leistungen durch sorgfältig
aus¬ge¬such¬te und geeignet erscheinende Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.
2.3 )
Leisten der Auftraggeber oder durch ihn eingeschaltete Dritte Hil¬fe zur
Ausfüh-rung von Aufträgen, so müssen die einschlägigen, je¬weils gültigen Bestimmungen
(Gesetze, Verordnungen, Unfall¬ver¬hü¬tungsvorschriften, Verwaltungs-Richtlinien,
VDE-Bestimmungen, DIN-Normen u.a.) beachtet werden. Insoweit übernimmt Tools and Systems
keine Ver¬antwortung.
3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
3.1 )
Als Lieferfrist gilt der in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin,
soweit der Auftraggeber alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben
etc. innerhalb der hierfür vereinbarten Frist beigebracht hat.
3.2 )
Schadensersatzansprüche wegen Leistungsverzögerung sind ausgeschlossen, soweit nicht
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
3.3 )
Schadensersatzansprüche wegen nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung des
Leistungsgegenstandes sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grobe Fahrläs-sigkeit oder
Vorsatz beruhen und soweit nicht wesentliche Rechtsgüter oder versicher-bare Schäden betroffen
sind.
3.4 )
Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen oder behördliche Maß-nahmen sowie
sonstige außergewöhnliche, unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse bei Tools and Systems
oder im Bereich unserer Zuliefererbetriebe befreien Tools and Systems für die Dauer der Störung
und den Umfang ihrer Wirkung von unserer Leistungsverpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn
diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Tools and Systems bereits in Leistungsverzug
befindet. Dauern die Behinderungen länger als 2 Monate, so ist Tools and Sysems von seiner
Leistungsverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Leis-tungszeit
oder wird Tools and Systems von der Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaig hieraus
hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers."
4. Gewährleistung und Haftung
4.1 )
Die Gewährleistung der Tools and Systems umfasst nur die ihr gemäß Ziffer 2.1. ausdrücklich
in Auftrag gegebenen Leistungen.
4.2 )
Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist Tools and Systems zur Nachbesserung
verpflichtet. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt dem Auftraggeber das Recht
vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgän-gigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3 )
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung/Leistung.
4.4 )
Eine Haftung für eine vereinbarte Beschaffenheit von Sachen und Werken, insbesondere
dafür, dass die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet sind, übernimmt Tools and
Systems nur, wenn die Leistung mangelhaft ist und Tools and Systems insoweit ein Verschulden
trifft, oder wenn eine entsprechende Garantieerklä-rung erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden
aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, sofern
die verletzte Pflicht oder die Beschaffenheitsgarantie nicht gerade vor solchen Folgeschäden
schützen sollte. Ansprüche des Auftraggebers aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB bleiben unberührt.
4.5 )
Beruht ein Mangel, der keinen Fehler einer garantierten Beschaffenheit darstellt, auf einem
von Tools and Systems zu vertretenden Umstand oder verletzt die WTS eine Vertragspflicht, so haftet
die WTS für einen dem Auftraggeber hieraus entstandenen Schaden bei nur leicht fahrlässiger
Schadensverursachung je Auftrag bis zu einem Betrag von
- 500.000,-- EUR für Sachschäden
- 300.000,-- EUR für Vermögensschäden.
Für weitergehende Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 5.
4.6 )
Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 635 Abs. 2 BGB bleiben unberührt.
4.7 )
Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 4.4 und 4.5 gelten auch im Hinblick auf die persönliche
Haftung der Mitarbeiter der WTS sowie der von ihr eingeschalteten Erfüllungsgehilfen, insbesondere
Sachverständigen.
4.8 )
Gewährleistungsansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler auf Verletzung von Bedienungs-,
Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung und natürlichem Verschleiß, oder vom Auftraggeber oder Dritten vorgenommenen Eingriffe in
den Leistungsgegens-tand zurückzuführen ist.
5. Weitergehende Haftung
Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
sind alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbare und mittelbare Schäden - gleich aus
welchem Rechtsgrund - insbeson-dere Ansprüche auf Schadenersatz wegen Pflichtverletzung oder aus unerlaubter
Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen,
soweit sie über
die in Ziffern 4.2 bis 4.7 von Tools and Systems übernommene Haftung und Gewähr-leistung hinausgehen. Dies gilt
auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Tools and Systems sowie der von ihr eingeschalteten
Erfüllungsgehil-fen, insbesondere Sachverständigen.
6. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
6.1 )
Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen
Vergütungsordnung der Tools and Systems, soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage
vereinbart ist. Bei Fehlen einer gültigen Vergütungsordnung sind in jedem Fall einzelvertragliche Regelungen zu
treffen.
6.2 )
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen
Höhe. Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
6.3 )
Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten
Leistungen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung
bedeutet nicht, dass Tools and Systems damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.
6.4 )
Die gem. Ziffer 6.3 und/oder durch Schlussrechnung nach Abnahme des Werkes in Rechnung gestellten Entgelte sind
spätestens in¬nerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit schrift¬lich nichts anderes vereinbart
ist.
Während des Verzugs des Auftraggebers hat Tools and Systems für den offenen Rechnungsbetrag einen Zinsanspruch gegen den
Auftraggeber in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz. Der Auftraggeber kommt durch Mahnung oder
spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug. Wird ein nach dem Kalender bestimmtes Zahlungsziel vereinbart,
kommt der Auftraggeber mit Ablauf des Zahlungszieles in Verzug. § 286 BGB bleibt unberührt.
6.5 )
Beanstandungen der Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Ta¬gen nach Erhalt der Rechnung
schriftlich begründet mitzuteilen.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1 )
Von schriftlichen Unterlagen, die uns zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben
werden, dürfen wir Abschriften für unsere Akten anfertigen.
7.2 )
Soweit im Zuge der Durchführung des Auftrages Gutachten, Beratungskon-zepte u.ä. erstellt werden, die dem
Schutz des Urheberrecht unterliegen, räumt die WTS dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht
ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit
übertragen, insb. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Gutachten, Beratungskonzepte u.ä. zu verändern (Bearbeiten) oder
diese außerhalb seines Geschäftsbetriebes irgendwie zu nutzen.
7.3 )
Tools and Systems, ihre Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten Sachverständigen werden Geschäfts- und
Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, außerhalb der Durchführung des Auftrages
nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.4 )
Tools and Systems verarbeitet und nutzt auch personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt
sie auch automatische Datenverarbei-tungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderungen der Anlage zu § 9
BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der
Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind aus das BDGS verpflichtet
und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
8.1 )
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen
Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über internationale Warenkaufverträge (CISG).
8.2 )
Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertrags-partner ist Crailsheim, soweit die
Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.
8.3 )
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Crailsheim.
9. Geltungsbereich und Sonstiges
9.1 )
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie allen juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich
bestimmt ist.
9.2 )
Gehört der Auftraggeber nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe: Die von Tools and Systems angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Ziffer
3.1verbindlich. Ziff. 6.4 gilt mit der Maßgabe, dass die Höhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte p.a. über dem Basiszinssatz
beträgt.- Ziff. 8.2 gilt mit der Maßgabe, dass der Gerichtsstand Crailsheim für den Fall vereinbart wird, dass der
Auftraggeber seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs-bereich des Rechtes der Bundesrepublik
Deutschland verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. - Ziff. 8.3 gilt nicht.
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